mit dem hebräischen Gedenkblatt von Salomon Schächter, übersetzt und neuer hebräischer Satz von Yair Mintzker (Princeton University)
Von: Haasis, Hellmut G
Worms-Verlag, 2012, 120 Seiten, 155x213x13mm, gebunden
ISBN: 978-3-936118-85-8
20,80 €
Diesen Artikel liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Preis incl. MwSt.
Joseph Süß gehört zu den interessantesten Persönlichkeiten des deutschen Judentums. Als Finanzberater des württembergischen Herzogs ging er im Machtkampf zwischen Landesherrn und Patriziat unter. 1738 wurde er in Stuttgart aufgehängt, rechtliche Gründe gab es keine. Bis heute bleibt Süß verdunkelt durch den NS-Film »Jud Süß« (1940) von Veit Harlan. Das Totengedenkbuch stellt erstmals einen unverfälschten Süß vor. Wir erleben ihn in Gießen menschenfreundlich, tolerant und humorvoll. Großartig seine Häuser und Wohnungen, seine Bildersammlung und Bibliothek und die Vorliebe, Bedrängten zu helfen. Im ersten Verhör treffen wir einen schlagfertigen Häftling. Ein emotionaler Höhepunkt : der Tod seines kleinen Sohns im eiskalten Zuchthaus, bald nach der Geburt durch Luciana Fischer. Süß starb mit dem »Schma Jisrael« auf den Lippen und einer Abschrift der Zehn Gebote an der Stirn. Der Schächter Salomon schrieb ein hebräisches Gedenkblatt, das allen deutschen Gemeinden mitteilen sollte, Süß habe sein Leben als bekennender Jude beendet. Die größte Sensation: Dieses in Fürth gedruckte hebräische Gedenkblättchen galt als verloren, aus Angst vor einem Pogrom hatte die Fürther Gemeindeleitung es aufgekauft – und verbrannt. Haasis gelang es, ein einziges verstecktes Exemplar zu finden. Es eröffnet uns einen neuen Zugang zu dem Justizopfer. Das Totengedenkbuch bietet durchgängig schwer zugängliche Quellen des Prozesses, samt einem exklusiven Nachdruck des hebräischen Gedenkblattes.
Das hebräische Gedenkblatt der Stuttgarter jüdischen Gemeinde
Salomon Schächter: Augenzeugenbericht von dem Verscheiden des Joseph Süß secher tsadik livracha. (1 Blatt, Fürth 1738 mit hebräischen Lettern, am Ende des Bandes als Sonderblatt eingelegt)